Gesetze und Verordnungen
Um eine einheitliche Leistungsfeststellung im Bereich der Tierzucht zu garantieren, sind eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien erlassen worden.
Die wichtigsten sind im Folgenden aufgeführt und stehen als pdf-Dokumente zum Download zur Verfügung.
Das Tierzuchtgesetz und die Verordnung über Zuchtorganisationen regeln die Anforderungen und Bestimmungen für Züchter und Zuchtorganisationen von den wichtigsten landwirtschaftlichen Nutztieren mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung zu verbessern.
Unter anderem ist hier die Notwendigkeit der Durchführung von Leistungsprüfungen für Zuchttiere festgelegt.
Die Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchwertfeststellung bei Rindern regelt die Grundsätze für die Durchführung der Leistungsprüfungen.
Die Richtlinie über die Milchleistungs- und Qualitätsprüfungen bei Rindern (Kammerrichtlinie) regelt darüber hinaus die Zuständigkeiten, sowie die Arbeitsweise und die Prüfungsverfahren der Milchleistungsprüfung im Bereich der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Die Satzung des Landeskontrollverband Weser-Ems e.V. ist im Vereinsregister VR 110759 des Amtsgericht Aurich eingetragen.
Die Satzungen der Milchkontrollringe finden Sie im Download-Bereich.
Begriffsdefinitionen
Die Begriffe der Milchleistungsprüfung sind mit einheitlichen Definitionen belegt, die von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter (ADR) herausgegeben wurden.
Die Definitionen werden als pdf-Dokument zum Download zur Verfügung gestellt.
Durchführung
Mit der Durchführung der Milchkontrolle hat der Landeskontrollverband die angeschlossenen Milchkontrollringe und Milchkontrollvereine beauftragt. Die dort angestellten Leistungsprüfer und Probenehmer führen elf Probemelken pro Jahr in den Mitgliedsbetrieben durch. Dabei wird die Milchmenge jeder im Betrieb gemolkenen Milchkuh ermittelt und eine für das Gemelk repräsentative Milchprobe entnommen. Die ermittelten Milchmengen werden mit spezieller Software auf Smartphones oder Tablets erfasst. Spezielle Arbeitsanweisungen für die Leistungsprüfer und Probenehmer zur MLP-Richtlinie finden Sie hier.
Tierzüchterisch relevante Daten zu Kalbungen und Tierabgängen unterliegen ebenfalls der Dokumentation. Die ermittelten Daten werden zusammen mit den Milchproben an die Milchlabor Weser-Ems e.G. gegeben. Dort werden die Proben auf den prozentualen Fett- und Eiweißgehalt untersucht sowie der Harnstoffwert und die Anzahl somatischer Zellen bestimmt. Die Milchmenge und die Ergebnisse der Probenanalyse werden zu einem Datensatz zusammengeführt und an den VIT (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.) übermittelt. In der Datenverarbeitung werden die eingehenden Daten geprüft und aufbereitet. Nach der Datenverarbeitung wird der Zwischenbericht mit allen Informationen zur durchgeführten Prüfung erstellt. Ebenso sind diese Informationen tagesaktuell über die Internet-Anwendung NETRIND für den Mitgliedsbetrieb verfügbar. Zum anderen stehen die Daten in der „Rinderdatenbank“ für die Zuchtwertschätzung und bei Herdbuchtieren für die Herdbuchführung zur Verfügung.